Pflegeberatung in München
Ihre individuelle Pflegeberatung
Mit Verständnis und Einsicht
Pflegeberatung von A bis Z
Wir sind Ihr kompetenter und unabhängiger Ansprechpartner rund um Pflege und Betreuung. Wir führen Pflegeberatung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI (Beratungspflicht) durch und unterstützen Sie bei der Ermittlung Ihres Pflegebedarfs. Außerdem geben wir Ihnen praktische Tipps und zeigen Ihnen mögliche Finanzierungsmöglichkeiten auf.
Gerne auch bei einem Termin bei Ihnen Zuhause.
Gemeinsam möchten wir die passenden Lösungen für Ihre individuelle Situation finden und mit unserer Persönlichen Pflegeberatung dafür sorgen, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich zu Hause bleiben können.
Die Beratung ist kostenlos für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse, DAK, IKK Classic, pronova BKK und Knappschaft.

Vollumfängliche Pflegeberatung
Mit unserem umfangreichen Beratungsangebot möchten wir Sie in allen Fragen rund um die häusliche Pflege und Betreuung unterstützen. Damit Sie sich auch während unserer Abwesenheit gut um Ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern können, beziehen wir selbstverständlich alle beteiligten Angehörigen mit ein. Im Rahmen der Pflegeberatung vermitteln wir Ihnen alle Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Sie benötigen, um Pflege und Betreuung selbstständig durchzuführen.
Wir zeigen Ihnen unter anderem, wie Sie Pflege und Betreuung zu Hause organisieren können. Wir berücksichtigen Ihre persönlichen Wünsche und Ressourcen als pflegende Angehörige und passen unsere Unterstützung flexibel an, sollte sich die Pflegesituation verschlechtern. Mit uns haben Sie in körperlich oder psychisch belastenden Situationen immer einen starken Partner an Ihrer Seite.
WIR RUFEN SIE KOSTENFREI ZURÜCK
Von uns erhalten Sie außerdem hilfreiche Tipps
- zur barrierefreien Wohnraumgestaltung und Hilfsmittelversorgung
- zur Inanspruchnahme benötigter Hilfe- und Pflegeleistungen
- zum Aufbau eines tragfähigen Versorgungsnetzwerks.
PFLEGEBERATUNG NACH § 37(3)
Wenn Sie selbst zu Hause pflegender Angehöriger sind, erhalten Sie von der Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Pflegegeld nach dem SGB XI. Zur Sicherung der Pflegequalität findet regelmäßig ein Pflichtbesuch des Pflegedienstes statt.
Bitte betrachten Sie diese Pflichtbesuche, die direkt mit der Pflegekasse oder der Pflegekasse abgerechnet werden, nicht als lästige Kontrolle, sondern als willkommene Gelegenheit, Ihre pflegerischen Fähigkeiten zu erweitern und sich mit unserer Unterstützung jeder neuen Situation anzupassen. So können Sie bedürftige Angehörige noch besser versorgen und gleichzeitig persönliche Ressourcen sparen.

Mögliche Gesprächsthemen bei der Pflegeberatung nach § 37(3) sind
- praktische Tipps für alltägliche Verrichtungen
- Bestimmung des Pflegegrads
- Schaffung eines pflegegerechten Wohnraums
- Lagerungs- und Hebetechniken
- Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
Wie Pflegegrad beantragen - Alle Informationen
Der MDK-Gutachter stellt den Grad der Pflegebedürftigkeit und die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit auf Basis eines Punktesystems fest. Es werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Präsenz am Tag
- Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen
- Psychosoziale Unterstützung
- Benötigte Hilfe in Hinsicht auf krankheitsbedingte Anforderungen
- Organisation nötiger Hilfen
Je nachdem, wie viele Punkte der Gutachter ermittelt, wird die Schwere der Beeinträchtigung dem Pflegegrad 1 bis 5 zugeordnet.
Bis ein Pflegegrad anerkannt und Leistungen gewährt werden, vergehen in der Regel mehrere Wochen. Damit Sie die Situation bis dahin bestmöglich meistern können, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach kurzfristigen Lösungen.
Wollen Sie nach einem Negativbescheid Widerspruch einlegen, sind wir als unabhängige Pflegeberatung ebenfalls an Ihrer Seite und begleiten Sie mit unserem Wissen und unserer Erfahrung durch das gesamte Widerspruchsverfahren.
Unsere Leistungen, rund um die Beantragung des Pflegegrades
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Einholen aller notwendigen Unterlagen vor dem Begutachtungstermin
- Vorbereitung des Begutachtungstermins
- Durchsetzen Ihrer maximal möglichen finanziellen Ansprüche nach Anerkennung der Pflegebedürftigkeit
Nehmen Sie Kontakt auf um vom bestmöglichen Pflegegrad zu profitieren.
Wir stehen an Ihrer Seite, bei allen Fragen rund um den Pflegegrad.
